Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für sämtliche, auch künftige Bestellungen, Lieferungen und Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) sind die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ipc-core GmbH &
Co. KG, Margaretenweg 5, 91315 Höchstadt vereinbart, soweit nicht vertraglich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die ipc-core GmbH & Co. KG (im Folgenden: „wir“ oder „ipc-core GmbH & Co. KG“) betreibt unter der Webseite https://ipc-core.de einen Online-Shop für Waren. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und unseren Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Widersprechenden Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird bei Abweichungen, Ergänzungen, etc. hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Geschäftsbedingungen der Vertragspartner sind ausgeschlossen, sofern ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt
wird.
2. Gegenstand, Vertragsinhalt, Umfang der Lieferungen, Teillieferungen
a) Für den Umfang der Lieferung gilt ausschließlich die Auftragsbestätigung der ipc-core GmbH & Co. KG als maßgeblich.
b) Die ipc-core GmbH & Co. KG behält sich an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Schaltplänen, Mustern, Softwarequellcodes und anderen Unterlagen die Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der ipc-core GmbH & Co. KG Dritten zugänglich gemacht werden.
Zu Angeboten gehörende Zeichnungen, Schaltpläne, Muster, Softwarequellcodes und weitere Unterlagen sind, soweit der ipc-core GmbH & Co. KG der Auftrag nicht erteilt wird, auf
Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Soweit Unterlagen an die ipc-core GmbH & Co. KG ausgehändigt werden, ist diese berechtigt diese Unterlagen Dritten zugänglich zu machen, soweit sie Dritten Leistungen oder Lieferungen zulässigerweise überträgt.
c) Die ipc-core GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Eine Verpflichtung zu Vorleistungen der ipc-core GmbH & Co. KG besteht nicht.
d) Als weiteren Service bietet die ipc-core GmbH & Co. KG einen Online-Shop, welcher über die Internetadresse https://ipc-core.de erreichbar ist. Dieser Shop ist ausschließlich für B2B Kunden vorgesehen. Der Zugang zum Online-Shop kann telefonisch oder via E-Mail beantragt werden. Nachdem geprüft und festgestellt wurde, dass es sich zweifelsfrei um einen B2B Kunden handelt, bleibt es der ipc-core GmbH & Co. KG dennoch frei, ob den Antragsteller ein Zugang zum Online-Shop gewährt wird. Für diesen Online-Shop gelten ergänzend folgende Regelungen:
e) Vertragsgegenstand ist der Verkauf von Waren. Die konkret angebotenen Waren können Sie unseren Artikelseiten entnehmen.
f) Die wesentlichen Merkmale der Ware finden sich in der Artikelbeschreibung.
g) Für den Verkauf digitaler Produkte gelten die aus der Produktbeschreibung ersichtlichen oder sich sonst aus den Umständen ergebenden Beschränkungen, insbesondere zu Hard und/oder Softwareanforderungen an die Zielumgebung. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Vertragsgegenstand nur die gewerbliche Nutzung der Produkte ohne das Recht zur Weiterveräußerung oder Unterlizensierung.
h) Unsere Produktdarstellungen im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
i) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Online-Shop gelten folgende Regelungen: Der Kunde gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Online-Shop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft. Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten: Auswahl der gewünschten Ware, Hinzufügen der Produkte durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „In den Warenkorb“, „In die Einkaufstasche“ o.ä.), Prüfung der Angaben im Warenkorb, Aufrufen der Bestellübersicht durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „Weiter zur Kasse“, „Weiter zur Zahlung“, „Zur Bestellübersicht“ o.ä.), Eingabe/Prüfung der Adress- und Kontaktdaten, Auswahl der Zahlungsart, Bestätigung der AGB und Widerrufsbelehrung, Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons „Jetzt bestellen“. Dies stellt Ihre verbindliche Bestellung dar. Wir versenden nach der Bestellung eine automatisierte Bestellbestätigung, mit der der Vertrag noch nicht zustande kommt. Der
Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung innerhalb von 5 Werktagen per gesonderter E-Mail ausdrücklich annehmen.
j) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit ipc-core GmbH & Co. KG, Frank Wehringer, Margaretenweg 5, 91315 Höchstadt, Deutschland zustande.
k) Vor der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Die Abwicklung der Bestellung und
Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen, insbesondere der Bestelldaten, der AGB und der Widerrufsbelehrung, erfolgt per E-Mail nach dem Auslösen der Bestellung durch Sie, zum Teil automatisiert.
l) Eingabefehler können mittels der üblichen Tastatur-, Maus- und Browser-Funktionen (z.B. »Zurück-Button« des Browsers) berichtigt werden. Sie können auch dadurch berichtigt werden, dass Sie den Bestellvorgang vorzeitig abbrechen, das Browserfenster schließen und den Vorgang wiederholen.
m) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
3. Preis und Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot, Kostenvoranschläge
a) Die Preise der ipc-core GmbH & Co. KG sind Nettopreise ab Werk, d.h. ohne Transport- und Verpackungskosten. Alle Kosten für Versand ab Werk, Verpackung, Transportversicherung, etc. werden gesondert berechnet. Die Mehrwertsteuer wird gesondert erhoben. Die ipc-core GmbH & Co. KG ist berechtigt pro Mahnung ab Verzugseintritt 7,00 EUR Mahnkosten zu erheben.
b) Der jeweilige Kaufpreis ist vor der Lieferung des Produktes zu leisten (Vorkasse), es sei denn, wir bieten ausdrücklich den Kauf auf Rechnung an. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im Online-Shop oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche sofort zur Zahlung fällig.
c) Bei einem Kauf auf Rechnung beträgt der Mindestbestellwert, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, 150,00 € und der Höchstbestellwert 10.000,00 € für diese Zahlungsart.
d) Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner ist nur zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen, ebenso ein Zurückbehaltungsrecht.
e) Kostenvoranschläge sind zu vergüten.
4. Lieferzeit, Fristen, Gefahrübergang
a) Liefertermine und Fristen sind für die ipc-core GmbH & Co. KG unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich vertraglich als bindend vereinbart worden. Typische Lieferzeiten sind 3 bis 6 Wochen.
b) Von der ipc-core GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Störungen im eigenen Geschäftsbetrieb oder bei deren Vorlieferanten, insbesondere Streiks, Aussperrungen, globale oder regionale Ereignisse, sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern eine vereinbarte und/oder geschuldete Lieferzeit entsprechend. Sobald solche Verzögerungen ersichtlich sind, verpflichtet sich die ipc-core GmbH & Co. KG den Vertragspartner zu verständigen. Wenn die Leistung für ipc-core GmbH & Co. KG dadurch unmöglich oder wesentlich erschwert wird, kann ipc-core GmbH & Co. KG vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Der Kunde ist nach schriftlicher Anmahnung der Lieferung und wenn ipc-core GmbH & Co. KG nicht innerhalb einer vom Kunden zu setzenden angemessenen Nachfrist liefert, zum Rücktritt berechtigt.
Die Einhaltung einer ausdrücklich vereinbarten Lieferfrist setzt voraus, dass sämtliche vom Vertragspartner zu liefernden Unterlagen, erforderliche Genehmigungen, Freigaben, etc. vorliegen, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne erfolgt ist, sowie die vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Vertragspartner der ipc-core GmbH & Co. KG eingehalten wurden. Die ipc-core GmbH & Co. KG ist berechtigt in Fällen, in denen fällige Forderungen aus vorangegangenen Lieferungen oder Leistungen durch den Vertragspartner nicht beglichen
sind, auch bei einer vertraglich vereinbarten Lieferzeit ein ihr zustehendes Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
c) Die Lieferfrist ist eingehalten und die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die ipc-core GmbH & Co. KG die Sache dem Spediteur, Frachtführer oder der zur Versendung bestimmten Person oder Einrichtung ausgeliefert oder dem Abholer übergeben hat. Bei vereinbarter Lieferung mit Aufstellung oder Montage geht am Tag der Übernahme im Betrieb des Vertragspartners die Gefahr über und die Lieferfrist ist eingehalten. Ein etwaig vereinbarter Probebetrieb ist unverzüglich nach Montage bzw. Aufstellung durchzuführen. Wenn der Versand, die Montage oder Aufstellung und/oder die Übernahme oder ein etwaiger Probebetrieb sich aus beim Vertragspartner zu vertretenden oder in seinem Verantwortungsbereich liegenden Gründen verzögert oder Annahmeverzug vorliegt, geht die Gefahr auf den Vertragspartner ab Beginn der durch den Vertragspartner entstandenen Verzögerung bzw. mit Annahmeverzug über. Diese Regelung gilt auch für etwaige Versendungen im Rahmen von Ersatzlieferungen oder nach Durchführung von Nachbesserungen durch die ipc-core GmbH & Co. KG. Alle Lieferungen unterliegen den ICC Incoterms 2020, soweit diese AGB oder andere Verträge keine abweichenden Regelungen treffen. Bei etwaigen Rücksendungen durch den Kunden an die ipc-core GmbH & Co. KG trägt der Käufer die Gefahr bis zur Übergabe in den Geschäftsräumen der ipc-core GmbH & Co. KG. Etwaige Rücksendungen haben in jedem Fall frachtfrei für die ipc-core GmbH & Co. KG zu erfolgen.
d) Es bestehen die folgenden Liefergebietsbeschränkungen: Die Lieferung erfolgt in folgende Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.
5. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht besteht allerdings nicht, wenn: Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
6. Eigentumsvorbehalt
ipc-core GmbH & Co. KG liefert nur auf der Basis des folgenden Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn ipc-core GmbH & Co. KG sich nicht ausdrücklich hierauf berufen hat.
a) Alle Lieferungen/Leistungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Waren bleiben Eigentum der ipc-core GmbH & Co. KG bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen zustehender Ansprüche. Vor vollständiger Zahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt, ebenso grundsätzlich die Weiterveräußerung. Dem Wiederverkäufer wird widerruflich im gewöhnlichen Geschäftsgang der Weiterverkauf unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlung erhält.
b) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und diese sorgfältig zu lagern und auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die ipc-core GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich bei einer Gefährdung des Eigentums durch drohende oder erfolgte Pfändung, Zurückbehaltung, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Insolvenz oder wenn das Eigentum sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist, etc. zu verständigen. Im Fall einer Vollstreckung und Insolvenz ist sofort auf das Eigentum der ipc-core GmbH & Co. KG hinzuweisen. Der Vertragspartner haftet für den Schaden aus der Unterlassung, sowie für etwaige Interventionskosten. Die zur Abwendung der Pfändung aufgewendeten Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der ipc-core GmbH & Co. KG entstandenen Ausfall.
c) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Seine Kaufpreis- bzw. Werklohnforderungen, etc. aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die ipc-core GmbH & Co. KG in Höhe des Rechnungsbetrags einschließlich Mehrwertsteuer ab. Die Abtretung nimmt die ipc-core GmbH & Co. KG an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der ipc-core GmbH & Co. KG, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Sie wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
d) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für die ipc-core GmbH & Co. KG. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der ipc-core GmbH & Co. KG nicht gehörenden, Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die ipc-core GmbH & Co. KG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen
ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde der ipc-core GmbH & Co. KG anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die ipc-core GmbH & Co. KG verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen der ipc-core GmbH & Co. KG gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an ipc-core GmbH & Co. KG ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Die ipc-core GmbH & Co. KG nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
e) Die ipc-core GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
7. Schadensersatzansprüche, Haftung
a) Eine Haftung erfolgt durch die ipc-core GmbH & Co. KG, soweit diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wird oder ein Haftungsausschluss gesetzlich nicht zulässig ist, z. B. in Fällen des Vorsatzes, der grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Gesundheit oder Körper oder bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Ansonsten ist jegliche Haftung der ipc-core GmbH & Co. KG, insbesondere Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Vertragspartners, ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere auch bei Nicht- oder Schlechterfüllung und für die Haftung für Folgeschäden oder mittelbare Schäden. Auf eine Haftung der ipc-core GmbH & Co. KG für Verschulden bei Vertragsschluss wird ausdrücklich verzichtet. ipc-core GmbH & Co. KG
nimmt den Verzicht an.
b) Vertragsstrafen sind ausgeschlossen, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
8. Verjährungsfrist, -hemmung
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche und sonstige Ansprüche gegen die ipc-core GmbH & Co. KG beträgt zwölf Monate. Bei kürzeren gesetzlichen oder vereinbarten Verjährungsfristen verbleibt es bei der kürzeren Verjährungsfrist. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht, wenn dies gesetzlich ausgeschlossen ist, insbesondere nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Bei Lieferungen an die ipc-core GmbH & Co. KG verbleibt es bei den gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Vergleichsverhandlungen gelten als beendet, wenn die ipc-core GmbH & Co. KG länger als 8 Wochen nicht schriftlich auf ein Schreiben des Vertragspartners reagiert.
9. Gewährleistung
a) Eine über die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften hinausgehende Garantie wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung gewährt.
b) Die von der ipc-core GmbH & Co. KG gelieferte Ware ist unverzüglich nach der Anlieferung zu prüfen. Mängel, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen etc. sind innerhalb von 6 Werktagen nach Empfang der Lieferung bzw. Prüfung unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- oder Verarbeitung schriftlich bei der ipc-core GmbH & Co. KG zu rügen. Etwaige verdeckte Mängel sind ebenfalls nach 6 Werktagen ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei Unterlassen einer rechtzeitigen Anzeige gilt die Lieferung als genehmigt. Eingetretene Transportschäden sind der ipc-core GmbH & Co. KG und dem Beförderer unverzüglich nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Im Falle rechtzeitig erhobener und begründeter Mängelrügen ist die ipc-core GmbH & Co. KG nach ihrer Wahl berechtigt, nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern bzw. eine mangelfreie Leistung zu erbringen. Das Recht des Vertragspartners auf Minderung bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bzw. Rücktritt bleibt unberührt.
c) Die Gewährleistungs- und/oder eine ausnahmsweise schriftlich übernommeneGarantiepflicht ist ausgeschlossen, außer der Mangel wäre arglistig verschwiegen worden, bei:
– Schäden und Verlusten, die durch Fehler bei der Installation durch den Kunden oder Dritte oder unsachgemäße Benutzung entstehen oder auf Brand, Blitzschlag, höhere Gewalt etc. zurückzuführen sind.
– unsachgemäß durchgeführten Reparaturen und Reparaturversuchen sowie sonstigen Eingriffen von Kunden oder anderen nicht von der ipc-core GmbH & Co. KG hierzu ermächtigten Personen
– Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder weiteren Anweisungen des Personals der ipc-core GmbH & Co. KG
– Transportschäden
– Schäden durch den Einsatz ungeeigneter oder minderwertiger Ersatzteile
– Schäden, die durch Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Witterungs- und Temperatureinflüsse entstanden sind
– Verschleißteilen
– Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei geringfügigen Abweichungen der Ausführung gegenüber Angaben in Katalogen, Werbematerialien, Mustern, etc.
– unzureichender Instandhaltung der Ware durch den Vertragspartner
d) Für gebrauchte Ware, die durch die ipc-core GmbH & Co. KG geliefert wird, ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, sofern der der Vertragspartner Kaufmann ist.
e) Die ipc-core GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Kosten und Aufwendungen, die ihr entstanden sind, vom Vertragspartner zu verlangen, wenn die Mängelrüge unberechtigt war. Ansprüche des Bestellers gegenüber der ipc-core GmbH & Co. KG wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportkosten und Serviceeinsätze, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, da der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die vereinbarte Lieferadresse des Vertragspartners verbracht wurde.
f) Für Software gelten die Bedingungen zur Softwarelizenz der ipc-core GmbH & Co. KG und des Softwareherstellers.
g) Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt, so hat der Kunde uns alle Aufwendungen zu ersetzen, die uns durch die unberechtigte Rüge entstanden sind, sofern ihn ein Verschulden trifft.
h) Eine mangelhafte durch uns durchgeführte Montage oder Montageleistung gilt nicht als Sachmangel im Sinne der kaufvertraglichen Bestimmungen, sondern nur als Mangel im Sinne
der werkvertraglichen Bestimmungen.
i) Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.
j) Grundsätzlich gilt, ist der Vertragspartner eine Privatperson, greifen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nach dem BGB.
10. Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
11. Unmöglichkeit/Vertragsanpassung
Wird der ipc-core GmbH & Co. KG die ihr obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der folgenden Maßgabe:
Ist die Unmöglichkeit auf Verschulden der ipc-core GmbH & Co. KG zurückzuführen, so ist der Vertragspartner berechtigt Schadensersatz zu verlangen, jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit nicht in den zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Schadensersatzansprüche über die genannte Höhe von 10 % sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird oder das Leben, der Körper oder die Gesundheit verletzt werden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Sofern unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb der ipc-core GmbH & Co. KG einwirken, wird der Vertrag durch die ipc-core GmbH & Co. KG angemessen angepasst, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht der ipc-core GmbH & Co. KG das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will sie von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
12. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
a) Alleiniger örtlicher und internationaler Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist, bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten, der Firmensitz der ipc-core GmbH & Co. KG. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
b) Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich Deutsches materielles Recht.
c) Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen der ipc-core GmbH & Co. KG ist der Firmensitz der ipc-core GmbH & Co. KG.
13. Genehmigungen, Ausland
Für etwaige notwendige behördliche Genehmigungen, insbesondere Ausfuhrgenehmigungen, trägt der Vertragspartner die Verantwortung und holt diese ein. Die ipc-core GmbH & Co.
KG übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für etwaige notwendige behördliche Genehmigungen, insbesondere Ausfuhrgenehmigungen. Der Vertragspartner ist verpflichtet alle Ausfuhrvorschriften und Exportbeschränkungen und sonstige Regelungen des Außenwirtschaftsrechts, insbesondere Deutschlands, der EU und der EU-Mitgliedsstaaten, zu beachten und auch dafür Sorge zu tragen, dass seine Vertragspartner und Dritte diese Vorschriften einhalten. Der Vertragspartner hat aller erforderlichen Benachrichtigungen, Auskünfte und sonstigen Erklärungen gegenüber ausländischen Stellen ordnungsgemäß und vollständig abzugeben. Sämtliche Zölle, Steuern oder Abgaben, die bei einer Lieferung ins Ausland oder Leistung im Ausland entstehen, trägt der Vertragspartner.
14. Datenschutz
Die ipc-core GmbH & Co. KG nimmt die Vertraulichkeit der Daten ihrer Kunden sehr ernst. Darum halten wir uns stets an die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen.
Ihre für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden bei der ipc-core GmbH & Co. KG gespeichert und für die Auftragsabwicklung im erforderlichen Umfang verarbeitet und
genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, bezüglich Geschäftsabwicklung/Auftragsabwicklung, findet nicht ohne schriftlicher oder mündlicher Genehmigung des Kunden statt. Darüber hinaus erheben und verwenden wir Adress- und Auftragsdaten zur Verbesserung unseres Angebotsportfolios und zu Werbezwecken. Der Speicherung und Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an ipc-core GmbH & Co. KG, Margaretenweg 5, 91315 Höchstadt oder durch eine E-Mail an info@ipc-core.de widersprechen. Nach Erhalt ihres Widerspruchs werden wir die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Abwicklung Ihrer Bestellung nutzen. Weitere Informationen zur Nutzung von Daten finden
Sie auf der Homepage www.ipc-core.de, im Bereich Datenschutzerklärung.
15. Sonstiges, Vertragswirksamkeit, Genehmigungen
a) Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Erlasse, Vorschriften, Verordnungen und behördlichen Auflagen und Richtlinien und für die Einholung aller Genehmigungen, Lizenzen und Vollmachten und die Erfüllung aller sonstigen Vorgaben, die zur Führung seiner Geschäfte im Einklang mit geltendem Recht eingehalten
werden müssen.
b) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser ALZB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
c) Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung dieser Bedingungen wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.